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Zur Ausgangssituation: FOPI, das Forum der Forschenden Pharmazeutischen Industrie, ist ein Zusammenschluss von forschungsorientierten internationalen Unternehmen der Pharmabranche in Österreich.
FOPI unterstützt die forschungsorientierte pharmazeutische Industrie bei ihrer Mission, für alle Patienten raschen und einfachen Zugang zu lebensrettenden und lebensverbessernden Medikamenten zu sichern, und arbeitet gemeinsam mit den österreichischen Entscheidungsträgern an einem innovationsfreundlichen Umfeld. Auf Europäischer Ebene unterstützt FOPI die Branchenvereinigung EFPIA in eben diesem Bestreben.
2006 wollen alle FOPI-Unternehmen zusammen 36 Medikamente für neue Indikationsgebiete und zur Behandlung schwerer Krankheiten bereitstellen.
Als produzierender Partner im österreichischen Gesundheitssystem ist es FOPI ein großes Anliegen, gerade im Wahljahr 2006 folgende Punkte offen anzusprechen, die jede österreichische Bundesregierung meistern muss, will sie auch in Zukunft ein funktionierendes Gesundheitssystem haben.
Das Ziel: Aufzeigen von Schwachstellen im Gesundheitswesen, die derzeit zu Ungerechtigkeiten für die Patienten führen und Erarbeiten von politischen Lösungen anhand eines Programms.
I. Kostenwahrheit
- Eine neue Berechnungsmethode für Gesundheitsausgaben, das System of Health Accounts (SHA), hat soeben ergeben, dass die Gesundheitsquote seit Jahren nicht steigt. Im Gegenteil: Seit 1997 belaufen sich die Gesundheitsausgaben konstant zwischen 9,4 und 9,6 Prozent des BIP. Von einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen kann somit keine Rede sein.
- Ende der Spitalslastigkeit. In Österreich fließen 52,8 Prozent aller Gesundheitsausgaben in die stationäre Behandlung, sprich in die Finanzierung der Krankenhäuser. Die Bettendichte liegt mit 6,2 Betten pro 1.000 Ew weit über den EU-Durchschnitt von 4,6 Betten. Der Rechnungshof hat bereits 2001(!) das Sparpotenzial von 2,9 Mrd. Euro in diesem Bereich aufgezeigt.
- Finanzierung aus einer Hand. Um intra- und extramuralen Bereich
effizient zusammenzuführen, bedarf es einer Reform der Gesundheitsfinanzierung. Diese muss künftig aus einer Hand erfolgen und nicht via einzelner "Töpfen".
- Gesamtheitliche Berechnung. Moderne Medikamente helfen sparen,
betrachtet man die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Behandlung (outcomes study). Sie reduzieren Krankenstandstage, Spitalsaufenthalt sowie Rehabilitation. Diese Berechnungsmethode ist in Zukunft heranzuziehen.
- Keine Mehrwertsteuer auf Medikamente. Die 20 Prozent
Mehrwertsteuer auf Medikamente ist abzuschaffen.
II. Rascher Zugang zu modernen Medikamenten
- In Österreich vergehen im Schnitt acht Monate, bis ein innovatives Medikament in der gelben Box rückerstattet wird. Bis dahin ist es de facto für die Patienten nicht verfügbar (nur 0,55 % aller Verschreibungen aus der roten Box).
- Keine Rationierung. Das bestehende Pflichtversicherungssystem setzt voraus, dass die medikamentöse Behandlung "ausreichend, zweckmäßig, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend" sowie "dem Stand der Wissenschaft entsprechend" ist. Das am 1.1.2005 eingeführte Boxensystem widerspricht diesem gesetzlichen Anspruch. Denn: Nur jene Medikamente, die sich in der grünen Box befinden, werden ohne weitere Hürden auf Rezept rückerstattet. Moderne, also "dem Stand der Wissenschaft entsprechende" (EBM) Medikamente werden seither nur in Einzelfällen in die grüne Box aufgenommen. Im Gegensatz zu Generika, deren Verschreibungsquote blind gefördert wird. Hierbei handelt es sich um Medikamente, deren Patentschutz – und somit Innovationskraft – bereits abgelaufen ist.
III. Patient Empowerment
- Patientenfreundliche Selbstverwaltung. In jenem Gremium des Hauptverbandes, das darüber entscheidet, ob ein modernes Medikament auf Rezept rückerstattet wird oder nicht (HEK), müssen mindestens 2 PatientenvertreterInnen Stimmrecht haben.
- Mehr politische Mitsprache für Patienten. Schaffung eines, -r Patienten-Ombudsmannes/frau im Gesundheitsministerium. Dieser,-e wird von der Arge Selbsthilfe Österreich sowie der österr. Patientenanwaltschaft nominiert. Der Ombudsmann/-frau hat Akteneinsichtsrecht sowie Begutachtungsrecht. Verpflichtende jährliche Hearings mit Patientenvertretern im Gesundheitsausschuss des Nationalrates.
- Informationsrecht. Nur ein informierter Patient ist auch ein mündiger Patient. Patienten müssen die Möglichkeit haben, sich über Therapieoptionen informieren zu dürfen. Hier besteht derzeit ein Informations- und Qualitätsgefälle aufgrund der unterschiedlichen Ressourcen, zB im Internet.
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