Hintergrund:
Obwohl das Schlagwort vom mündigen Patienten oft und gerne verwendet wird, stellen sich im österreichischen Gesundheitswesen nach wie vor viele Hindernisse der Selbstbestimmung kranker Menschen entgegen. Vor allem fehlende Möglich-keiten zur politischen Mitwirkung der Betroffenen sowie Mangel an ausgewogener Information und Transparenz verhindern, dass die PatientInnen gemeinsam mit Ärzteschaft und Sozialversicherung informierte Entscheidungen über ihr höchstes Gut treffen können: ihre Gesundheit.
Das Forum der forschungsorientierten pharmazeutischen Industrie (FOPI) setzt sich deshalb dafür ein, dass
- PatientInnen in Zukunft verstärkt am gesundheitspolitischen Entscheidungs-prozess mitwirken können
- die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sich nicht nur auf das Notwendigste beschränken, sondern dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen müssen
- PatientInnen einen verbesserten Zugang zu relevanter und gesicherter Infor-mation über bestehende Behandlungsmöglichkeiten erhalten.
Mitwirkung am gesundheitspolitischen Entscheidungsprozess:
Derzeit sind Patienten von allen Stufen der gesundheitpolitischen Willensbildung praktisch ausgeschlossen: im Nationalrat können sie nicht am Gesetzgebungs-prozess mitwirken, bei der Umsetzung der Gesetze durch das Gesundheits-ministerium fehlt ein Patientenbeauftragter und auch an der Bewertung neuer Therapien im Rahmen der Sozialversicherung haben PatientInnen keine Mitwir-kungsrechte. Deshalb fordert das FOPI
- formelle Informationen aus dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates an Patientenvertreter, sowohl auf regelmäßiger Basis als auch vor jedem wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben;
- die Einrichtung eines eigenen Patientenbeauftragten im Gesundheits-ministerium, der an wesentlichen Umsetzungs- und legislativen Vorhaben aktiv mitwirken kann;
- die Aufnahme zumindest eines Patientenvertreters in jedes Gremium der Sozialversicherung mit gleichen (vor allem Stimm-)Rechten und Pflichten, welches über den therapeutischen Wert und die Rückerstattung von Medikamenten und anderen Behandlungsoptionen berät und entscheidet, wie insbesondere die Heilmittel-Evaluierungs-Kommission des Hauptverbandes (HEK) oder das neu zu schaffende Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen.
Behandlung nach wissenschaftlichen Standards:
Derzeit sind die Leistungen der Krankenversicherung in Österreich per Gesetz auf das Notwendige beschränkt. Das FOPI hingegen ist überzeugt davon, dass in einem der reichsten Länder der Welt alle Versicherten das Recht auf eine Behandlung haben sollen, welche dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Deshalb soll dieses Recht der Versicherten explizit in das ASVG aufgenommen werden.
Der informierte Patient:
PatientInnen können nur dann informierte Entscheidungen über ihr höchstes Gut – ihre Gesundheit – treffen, wenn der Zugang zu relevanter und sicherer Information über Krankheiten und Behandlungsoptionen ermöglicht wird. Prävention, frühe Diagnose und forgesetzte Behandlung sind die Pfeiler jeder erfolgreichen gesundheitspolitischen Maßnahme und können durch breite Information der betroffenen PatientInnen wesentlich unterstützt werden. Dabei ist jede Monopolisierung abzulehnen, vielmehr sollen die PatientInnen auf eine möglichst breite Basis verfügbarer Informationen zurückgreifen können.
Die forschungsorientierte pharmazeutische Industrie sammelt im Zuge der Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente einen reichen Schatz an Wissen über Gesundheit, Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten an. Das FOPI betrachtet es als seine Verantwortung, mehr von diesem Wissen mit den PatientInnen zu teilen und damit zur Gesundheit der Menschen beizutragen. Deshalb soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, welcher den Zugang zu Informationen über Gesundheit und Medikamente für BürgerInnen und PatientInnen verbessert.