"Die EU Kommission hat anerkannt, dass Arzneimittel besondere
Güter sind, die zu einem ermäßigten Steuersatz abgegeben werden
sollten", so Sauermann weiter. Bislang hat sich die österreichische
Bundesregierung jedoch geweigert, einen ermäßigten Steuersatz von 10
Prozent auf Arzneimittel einzuführen. "Dabei handelt es sich hier um
eine sinnvolle Maßnahme, die gezielt Pensionistenhaushalte und
Krankenkassen finanziell entlasten würde." Denn während die Preise
für Arzneimittel hierzulande deutlich unter dem EU-Durchschnitt
liegen, zahlen österreichische Patienten und Versicherungsträger die
zweithöchsten Verbrauchsteuern in der EU. Da der
Arzneimittelverbrauch mit zunehmendem Alter überproportional
ansteigt, sind Pensionistenhaushalte massiv von der hohen Steuerlast
betroffen.
Pensionistenhaushalte durch Arzneimittelsteuern überproportional
belastet
Der Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) lag bereits im
März 2008 bei 3,5 Prozent. Der PIPH misst analog zum
Verbraucherpreisindex (VPI) die durchschnittliche Preisentwicklung
auf der Konsumentenebene. Die Auswahl der Waren und Dienstleistungen,
die in die Berechnung einfließen, erfolgt unter Zugrundelegung des
typischen Verbrauchsmusters von Pensionistenhaushalten. Der
deutlichste Unterschied zum VPI liegt in der Gewichtung der Gruppe
Gesundheitspflege. Hier ist der private Konsum der Pensionisten mit
9,1 Prozent der Gesamtausgaben doppelt so hoch wie beim VPI. Der
Grund dafür liegt in den weit höheren Ausgaben der Pensionisten für
Medikamente und therapeutische Geräte, die rund ein Drittel der
Gesamtgruppe ausmachen. Daher würden die Pensionistenhaushalte direkt
von einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel profitieren.
Rückfragehinweis:
Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie (FOPI)
Mag. Michael Oberreiter, Generalsekretär
Tel.: 01 89 114 330
mailto:office@fopi.at
http://www.fopi.at