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Glossar

  • Bedarfsgerechte Medikamente

    Wirksame und bedarfsgerechte Medikamente haben für den Patienten den großen Vorteil, dass eine individuelle Behandlung durch gezielte Einnahme des richtigen Medikaments zum optimalen Zeitpunkt und für die geeignete Dauer die gewünschte Wirkung erbringt. Dies hat nicht nur den Vorteil gesteigerter Lebensqualität für den Patienten, sondern kann auch zu erheblichen Kosteneinsparungen im gesamten Behandlungsverlauf führen.

  • Compliance

    Allgemein versteht man unter Compliance den Grad, in dem das Verhalten eines Patienten – in bezug auf die Einnahme eines Medikamentes, das Befolgen einer Diät oder die Veränderung eines Lebensstils – mit dem ärztlichen oder gesundheitlichen Rat korrespondiert. Auch der Begriff "konsequentes Befolgen der Therapieempfehlung" könnte gleichbedeutend an die Stelle des Begriffs Compliance treten.

    Bei klinischen Tests ist Compliance die Einhaltung sämtlicher prüfungsbezogener Anforderungen, der Guten Klinischen Praxis (GCP) sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  • Deklaration von Helsinki

    Anerkanntes internationales Regelwerk mit ethischen Grundsätzen zur medizinischen Forschung am Menschen auf Basis des Nürnberger Kodex von 1947. Die Deklaration wurde 1964 bei der Generalversammlung vom Weltärztebund  in Helsinki beschlossen, die neueste Fassung stammt von der Generalversammlung im Oktober 2000 in Edinburgh.

  • Deregulierung von Beschränkungen der Arzneimittelinformation

    In Österreich dürfen entsprechend dem geltenden Arzneimittelgesetz verschreibungs-pflichtige Medikamente überhaupt nicht und verschreibungsfreie Medikamente nur unter bestimmten Beschränkungen gegenüber Konsumenten beworben werden. Auch hinsichtlich der Bewerbung gegenüber dem Arzt gelten gewisse Einschränkungen. Die Forderung nach einer Deregulierung dieser Vorschriften, wie sie derzeit europaweit diskutiert wird, zielt auf einen vereinfachten Zugang aller, sowohl der Professionisten als auch der Endverbraucher, zu allen relevanten Informationen über Arzneimittel ab. Letzteres entspricht insbesondere auch dem Konzept des mündigen, gut informierten Patienten.

  • Direkte Gesundheitskosten/indirekte Gesundheitskosten

    Direkte Gesundheitskosten: ärztliche Behandlung, Spitalbehandlung, Medikamente, Rehabilitation
    Indirekte Gesundheitskosten: Abwesenheit von Arbeit oder Schule, Verdienstausfall, präventive Maßnahmen, Sozialausgaben aufgrund von Arbeitsunfähigkeit etc.

  • Ethische Arzneimittel

    Verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • F&E, R&D

    Forschung und Entwicklung, Research and Development

  • FDA

    Food and Drug Administration, US-amerikanische Gesundheitsbehörde

  • Ganzheitliche, sektorenübergreifende Betrachtung des Gesundheitsbudgets

    In Österreich wird das Gesundheitsbudget in getrennten Sektoren verwaltet, für die unterschiedliche Zahler zuständig sind: So fällt etwa die Verantwortung für sämtliche Gesundheitsausgaben im niedergelassenen Bereich den Krankenkassen zu, die Kosten der Spitäler tragen die so genannten Spitalsträger, also Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände etc., und nur teilweise die Krankenkassen. Diese Segmentierung führt dazu, dass zwar bestimmte Maßnahmen im einen Bereich zu Kostenersparnissen im anderen Bereich führen können, eine derartige übergreifende Betrachtung aber mangels einer übergreifenden Budgetverantwortung aber kaum angestellt wird. Seit Jahren fordern Experten daher eine sektorenübergreifende, ganzheitliche Analyse der österreichischen Gesundheitsausgaben, um dadurch Transparenz bei den Geldflüssen zu schaffen und reale Sparpotenziale nutzen zu können.

  • Generika

    Nachahmungspräparate geschützter Arzenimittel mit gleicher Wirksubstanz wie diese, zumeist nach Ablauf des Patentschutzes (maximal 20 Jahre).

  • Gesamtforschungsquote

    Die Gesamtforschungsausgaben in Österreich 2001 setzen sich gemäß der neuesten Schätzung von der Statistik Austria folgender Maßen zusammen: 

    - öffentliche Hand 1,58 Mrd. € (40,3 %) 
    - Bund 1,34 Mrd. € (34,1 %)
    - Bundesländer 230 Mio. € (5,7 %) 
    - andere öffentliche Finanzierungsquellen (Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungs-   trägern) 16,71 Mio. € (0,5 %) 
    - Wirtschaft 1,57 Mrd. € (40,1 %) 
    - Ausland 760 Mio. € (19,3 %) 
    - privaten gemeinnützigen 13,44 Mio. € (0,4 %)

  • Gesamtgesundheitsausgaben

    Siehe Ganzheitliche, sektorenübergreifende Betrachtung des Gesundheitsbudgets

  • Gesamtkostenrechnung, Kosten-Nutzen-Analyse

    Ökonomische Untersuchung, in der alle Kosten und Konsequenzen des Gesundheitssystems in monetären Einheiten ausgedrückt werden. Drückt das Verhältnis von aktuellem Nutzen zu aktuelle Kosten aus.

  • Gute Klinische Praxis, Good Clinical Practice, GCP

    Zur Wahrung der Patienteninteressen bestehen in bezug auf die Planung und Durchführung von klinischen Studien klare Richtlinien, die unter dem Begriff des Good Clinical Practice zusammengefasst sind. GCP ist Standard für Planung, Durchführung, Monitoring, Auditing, Dokumentation, Auswertung und Berichterstattung von klinischen Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Daten und die berichteten Ergebnisse glaubwürdig und korrekt sind und dass die Rechte und die Integrität sowie die Vertraulichkeit der Identität der Prüfungsteilnehmer geschützt werden.

  • H2-Rezeptor-Antagonisten

    sind Substanzen, die die histaminvermittelte Produktion von Magensäure hemmen. Sie sind in ihrer Struktur dem Botenstoff Histamin ähnlich und verdrängen diesen dadurch von seinen H2-Rezeptoren.

  • Helicobacter pylori

    Bakterium im Magen/Darm-Trakt, das für die Entstehung von Magen- oder Darmgeschwüren mitverantwortlich gemacht wird.

  • Indikation

    Die so genannte Heilanzeige ist der Grund zur Anwendung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens in einem Krankheitsfall, der seine Anwendung hinreichend rechtfertigt.

  • Innovative Medikamente

    Innovative Arzneimittel müssen folgende Kriterien erfüllen:
    - neue Substanzen, die neue Therapieprinzipien eröffnen
    - neue Darreichungsformen mit verbessertem Wirkprinzip 
    - neue Indikationen für bereits eingeführte Arzneimittel 
    - neue Herstellverfahren mit Vorteilen für Patienten 
    - neue Therapieformen in der ambulanten Versorgung durch Verlagerung vom Krankenhaus in die Praxis

  • Klinische Prüfungen, klinische Studien

    Klinische Studien sind Untersuchungen, die der Entwicklung neuer oder der Verbesserung vorhandener Medikamente und Behandlungsmethoden dienen, was eine systematische Untersuchung an Patienten voraussetzt. Dabei werden Substanzen auf ihre Pharmakologie, Pharmakodynamik und/oder ihre klinische Wirkung untersucht. Das Ziel ist der Nachweis der Wirksamkeit und/oder Unbedenklichkeit der untersuchten Substanzen.

    Nach der Isolation der neuen Substanz werden zuerst pharmakologische Eignungs-prüfungen durchgeführt, dann folgen die präklinischen Prüfungen (Tierversuche) und zuletzt die klinischen Prüfungen, die in mehreren aufeinander aufbauenden Phasen verlaufen.

    Phase I dient der Feststellung der Verträglichkeit, der Dosisfindung und der Wirksam-keitsabschätzung und wird an freiwilligen gesunden Testpersonen durchgeführt. In Phase II werden an einem kleinen Patientenkollektiv die Wirksamkeit für eine bestimmte Indikation, die Verträglichkeit und die Wechselwirkungen untersucht. Phase III widmet sich multizentrisch an einem sehr großen Patientenkollektiv dem eindeutigen Wirksam-keitsnachweis im Vergleich zu Placebo und Standardtherapien.

    Siehe auch Good Clinical Praxis

  • Kostentransparenz

    Siehe Ganzheitliche, sektorenübergreifende Betrachtung des Gesundheitsbudgets

  • Lebensqualität

    Soziales, physiologisches, neutrales, intellektuelles und allgemeines Befinden eines Individuums. Index für die Qualität eines Lebensjahres, der in der Regel einen Nutzwert angibt, der sich zusammensetzt aus der Bewertung mehrerer einzelner, konkreter Fragen zur Lebensqualität.

  • Nicht-medizinische Kosten

    Direkte Investitionen außerhalb des medizinischen Sektors, die mit einer Behandlung verbunden ist, z. B. Hin- und Rücktransport zur Behandlung, Pflege von Kindern, Sozialdienst.

  • Nürnberger Kodex 1947

    Im Nürnberger Ärzteprozess, der im August 1947 beendet wurde, mussten sich 23 Angeklagte wegen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Während dieses Prozesses wurden mit den 10 Prinzipien des Nürnberger Kodex erstmals international anerkannte Leitlinien für die medizinische Forschung am Menschen festgelegt. Das erste Prinzip, das die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson als unbedingt erforderlich definiert, hat bis heute Gültigkeit: als sogenannter informed consent, der Einverständniserklärung des Patienten, nach angemessener Aufklärung durch den Arzt.

    Die Deklaration von Helsinki von 1964 sowie die Erklärung von Tokio aus dem Jahr 1975 haben die ethische Kodifizierung fortgeschrieben und dienen auch den meisten heute etablierten Ethik-Kommissionen als Grundlage.

  • Patentschutz

    Ein Patent ist ein Schutztitel, der seinen Inhaber davor schützt, dass ein Dritter die patentierte Erfindung ohne Erlaubnis des Patentinhabers kommerziell nutzt. Der Schutz ist sachlich auf die patentierte Erfindung, örtlich auf den Staat, in welchem er effektiv erlangt wurde, und zeitlich auf 20 Jahre ab Patentanmeldung beschränkt.
    Ein Patent gibt seinem Inhaber jedoch keine Erlaubnis, die patentierte Erfindung selbst zu vermarkten. Hierfür ist im Falle von Medikamenten in jedem EU-Staat, in welchem das Produkt vertrieben werden soll, ein zeitaufwendiges, behördliches Markt-Zulassungsverfahren notwendig. Dieses hat zur Folge, dass sich die Patentschutzdauer bei Medikamenten faktisch auf 8 – 10 Jahre verkürzt.

  • Rezeptpflicht, Verschreibungspflicht

    Gesetzlich festgelegte Auflage, nach der bestimmte Arzneimittel nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.

  • State-of-the-Art

    Dem aktuellen Wissenstand entsprechend

  • Stationäre Behandlung

    Behandlung, die in einem Krankenhaus vorgenommen wird, in dem der Behandelte die Nacht bzw. einen noch längeren Zeitraum zur Beobachtung und/oder weiteren Behandlung verbringt.

  • Unerwartete unerwünschte Arzneimittelwirkung 

    Eine unerwünschte Wirkung, die nach Art und Schweregrad aufgrund der vorliegenden Produktinformation nicht zu erwarten ist (z. B. Prüfer-information für ein nicht zugelassenes Prüfpräparat oder Gebrauchs- und Fachinformation/Zusammenfassung der Produkteigenschaften für ein zugelassenes Produkt).

  • Unerwünschte Arzneimittelwirkung, UAW 

    Im Rahmen der vor der Zulassung gesammelten klinischen Erfahrungen mit einem neuen Arzneimittel bzw. dessen neuen Anwendungsgebieten, besonders wenn die therapeutische Dosierung noch nicht festgelegt ist: alle schädlichen und unbeabsichtigten Reaktionen auf ein Arzneimittel sollten unabhängig von der Dosis als unerwünschte Arzneimittelwirkungen gelten. ”Arzneimittelwirkung” bedeutet, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Arzneimittel und einem unerwünschten Ereignis zumindest möglich ist, d. h. ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann.
    In bezug auf in den Verkehr gebrachte Arzneimittel gilt: eine  Arzneimittelwirkung, die schädlich und unbeabsichtigt ist und bei Dosierungen auftritt, die üblicherweise beim Menschen zur Prophylaxe, Diagnose oder Therapie von Krankheiten oder zur Veränderung physiologischer Funktionen angewendet werden.

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