Für eine unabhängige Arzneimittelkommission und einen Abbau der Hürden bei der Aufnahme neuer Medikamente ins Heilmittelverzeichnis votiert das Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie. "Es geht nicht um den Preis, es geht darum, dass die Aufnahme neuer Medikamente ins Heilmittelverzeichnis auf einem klaren, raschen und nachvollziehbaren Weg erfolgt", sagt der Präsident des Forums der Forschenden Pharmazeutischen Industrie, Alexander Mayr.
Wien, 13. Mai 2002. Die Diskussion um die rasche Umsetzung der sogenannten Transparenzrichtlinie reißt nicht ab. Die internationale G10-Expertengruppe hat vor wenigen Tagen der EU-Kommission in Brüssel " 14 strategische Empfehlungen für die Absicherung des Pharma-Standortes Europa" vorgelegt. Diese Empfehlungen decken sich in vielen Punkten mit der in Österreich vor der Umsetzung stehenden Transparenzrichtlinie.
Das Forum der Forschenden Pharmazeutischen Industrie Österreichs beobachtet die aktuelle Entwicklung mit besonderem Interesse. Sie ist von der geplanten Neuregelung besonders betroffen, weil diese Novelle unter anderem festlegen soll, nach welchem Verfahren künftig neue Medikamente ins Heilmittelverzeichnis aufgenommen werden sollen.
Tragbares, nachvollziehbares Modell
Dem Präsidenten des Forums der Forschenden Pharmazeutischen Industrie, Alexander Mayr, Geschäftsführer der Österreich-Niederlassung des forschungsorientierten Pharmaunternehmens Eli Lilly Inc., ist vor allem eines wichtig: "Wir wollen nicht erneut eine halbe Lösung bei der Aufnahme neuer Medikamente ins Heilmittelverzeichnis. Die Transparenzrichtlinie bietet erstmals die Chance, ein tragbares, nachvollziehbares, transparentes Modell in Österreich zu etablieren." Für Alexander Mayr ist klar: "Für die Forschende Pharmazeutische Industrie kommt eine halbe Lösung nicht in Frage. Wir wollen ein Modell, dass sicherstellt, dass modernste Arzneimittel allen ÖsterreicherInnen schnell, ohne Hürden und im Rahmen ihrer Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können."
Für die Forschende Pharmazeutische Industrie ist wichtig, dass sich die Entscheidungen zur Aufnahme neuer Medikamente ins Heilmittelverzeichnis an transparenten Kriterien orientieren, die den Patientennutzen und den Nutzen für das gesamte Gesundheitssystem berücksichtigen. "Wir wollen, dass dieses Verfahren schneller und einfacher wird. Es muss verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für alle bieten.
Die aktuelle Diskussion rund um die Transparenzrichtlinie sieht die Forschende Pharmazeutische Industrie positiv: "Dies gibt uns die Möglichkeit, unsere Position deutlich zu machen und auf Berücksichtigung unserer Forderungen zu drängen." Für Alexander Mayr ist jedenfalls das letzte Wort in dieser Diskussion noch nicht gesprochen.
Sachliche Diskussion ist wichtig
Von einer Verknüpfung der Transparenzrichtlinie mit der Frage des allgemeinen Preisniveaus für Arzneimittel in Österreich oder anderen Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie hält Alexander Mayr nichts. "Für uns ist wichtig, erstens klare und planbare Kriterien für die Aufnahme von Medikamenten ins Heilmittelverzeichnis zu schaffen, zweitens kein Erfordernis pharmaökonomischer Evaluationen für die Aufnahme ins Heilmittelverzeichnis und drittens EU-Durchschnittspreise für neue ins Heilmittelverzeichnis aufzunehmende Medikamente."
Das Forum der Forschenden Pharmazeutischen Industrie wird sich jedenfalls in die Diskussion rund um die Transparenzrichtlinie einbringen. "Wir wollen, dass Österreich als Standort der Forschung und Entwicklung im Bereich neue innovative Medikamente erhalten bleibt", sagt Alexander Mayr. "Es ist uns ein Anliegen, bei der Gestaltung des Gesundheitssystems mit zu arbeiten."
Was ist die Transparenzrichtlinie?
1988 veröffentliche die EU die Richtlinie "betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme". In Österreich setzte sich für dieses Regelwerk der Begriff "Transparenzrichtlinie" durch. In der Folge hätte diese Transparenzrichtlinie in österreichisches Recht übernommen werden sollen. Dies geschah, trotz mehrmaliger Abmahnung durch die Europäische Kommission nicht. Österreich wurde daher vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt und im November 2001 dazu verurteilt, die Transparenzrichtlinie rasch in nationales Recht umzusetzen.
Was regelt die Transparenzrichtlinie?
Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufnahme von Medikamenten in die Positivlisten der Sozialversicherungen der einzelnen EU-Länder. In Österreich ist das Heilmittelverzeichnis eine solche Positivliste. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger entscheidet in Österreich über die Aufnahme bzw. den Verbleib von Medikamenten im Heilmittelverzeichnis. Die Transparenzrichtlinie bietet ein nachvollziehbares, transparentes Modell zur Aufnahme neuer Medikamente in die sogenannte Positivliste. Es ermöglicht die Planbarkeit des Heilmittelverzeichnisses für Sozialversicherung und Industrie sowie einen schnelleren Zugang der österreichischen PatientInnen zu innovativen Medikamenten. Die Transparenzrichtlinie ermöglicht weiters eine rationellere Abwicklung des administrativen Prozesses bei der Zulassung neuer Medikamente.